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Brandmeldezentrale
Wissen

Prüfung nach Prüfverordnung

Sicherheitstechnische Anlagen werden regelmäßig von Prüfsachverständigen geprüft. Gut vorbereitet besteht man ohne Nachtermin.

Lesezeit: 3 Min.

Was die Prüfverordnung regelt

Bestimmte Anlagen in Sonderbauten werden vor der ersten Inbetriebnahme, nach größeren Änderungen und danach regelmäßig geprüft. Sonderbauten sind zum Beispiel Hochhäuser, große Wohnanlagen oder Versammlungsstätten.

Geprüft wird, worauf es im Brandfall ankommt. Lüftung, Rauchabzug, Sprinkler, Brandmeldeanlage und Sicherheitsstrom.

Wer prüft und wie oft

Die Prüfung machen staatlich anerkannte Prüfsachverständige, nicht die Wartungsfirma. Die Abstände liegen für viele Anlagen bei einigen Jahren.

Der Betreiber muss die Prüfung rechtzeitig veranlassen und den Bericht auf Verlangen vorlegen.

Was bei der Prüfung geschieht

Der Sachverständige prüft, ob die Anlage wirksam und betriebssicher ist. Dazu gehören Funktionsprüfungen und ein Blick in die Wartungsdokumentation.

Das Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Mängeln und Fristen. Wesentliche Mängel können die Anlage als nicht wirksam einstufen.

Gute Vorbereitung entscheidet

Die meisten Nachtermine lassen sich vermeiden. Das sollte vorher geklärt sein.

  • Alle Wartungen sind durchgeführt und dokumentiert.
  • Mängel aus dem letzten Bericht sind behoben und nachgewiesen.
  • Bestandsunterlagen, Betriebsbuch und Protokolle sind vollständig.
  • Zugänge sind gesichert, die Wartungsfirmen sind eingeplant.
  • Bekannte Schwachstellen wurden vorab selbst kontrolliert.

Nach der Prüfung

Mit dem Bericht beginnt die Arbeit. Mängel werden fristgerecht beseitigt, dokumentiert und der nächste Termin wird eingeplant.

HTA bereitet Ihre Anlagen vor, begleitet den Termin und koordiniert die Mängelabarbeitung mit Ihren Wartungsfirmen.

Beginnen Sie mit einem Vertrag

Schicken Sie uns einen Wartungsvertrag samt Protokollen. Sie erhalten einen schriftlichen Befund und wissen, ob sich mehr lohnt.

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