
RWA-Anlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen halten Fluchtwege frei. Sie werden oft vergessen, bis der Prüfer kommt.
RWA-Anlagen in Treppenräumen und Hallen sind bauordnungsrechtlich gefordert und prüfpflichtig. Wir kontrollieren, ob Wartung und Funktionsprüfung tatsächlich stattfinden und ob die Anlage im Auslösefall zuverlässig öffnet.
Worauf wir achten
- Funktionsprüfung aller Öffnungselemente und Auslöser
- Zustand von Antrieben, Steuerzentrale und Notstromversorgung
- Wartungsintervalle und Protokollierung
- Freihaltung der Nachströmöffnungen
- Zusammenspiel mit der Brandmeldeanlage
Typische Befunde
Notstromakkus überaltert und nicht getauscht
Funktionsprüfung nur an einem Teil der Öffnungen dokumentiert
Wartungsvertrag deckt Zentrale ab, aber nicht die Öffnungselemente
Übliche Rhythmen
Mindestens eine jährliche Wartung mit Funktionsprüfung, dazu wiederkehrende Prüfungen nach Prüfverordnung.
Orientierungswerte, die konkrete Anforderung hängt von Anlage und Nutzung ab.
Beginnen Sie mit einem Vertrag
Schicken Sie uns einen Wartungsvertrag samt Protokollen. Sie erhalten einen schriftlichen Befund und wissen, ob sich mehr lohnt.
