
Aufzugsanlagen
Überwachungsbedürftige Anlagen mit klaren Betreiberpflichten und langen, teuren Wartungsverträgen.
Aufzüge unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung: wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen, Notrufsystem, Beauftragte Person. Gleichzeitig sind Aufzugswartungsverträge oft langfristig und wenig transparent. Wir prüfen beides.
Worauf wir achten
- Fristen der Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS
- Funktion von Notruf und Befreiungskonzept
- Leistungsumfang und Reaktionszeiten im Wartungsvertrag
- Störungsstatistik und Stillstandszeiten
- Abrechnung von Reparaturen gegenüber Wartungspauschale
Typische Befunde
Mängel aus der ZÜS-Prüfung nicht fristgerecht behoben
Reparaturen abgerechnet, die laut Vertrag in der Pauschale enthalten sind
Notrufsystem ohne dokumentierte Funktionsprüfung
Übliche Rhythmen
Regelmäßige Wartung nach Herstellerangabe, Zwischen- und Hauptprüfungen durch die zugelassene Überwachungsstelle in festgelegten Abständen.
Orientierungswerte, die konkrete Anforderung hängt von Anlage und Nutzung ab.
Beginnen Sie mit einem Vertrag
Schicken Sie uns einen Wartungsvertrag samt Protokollen. Sie erhalten einen schriftlichen Befund und wissen, ob sich mehr lohnt.
